Erst die Hochzeit, anschließend auf Kreuzfahrt gehen – das ist die „normale“ Reihenfolge. Immer mehr Brautpaare entdecken allerdings für sich, Hochzeit und Hochzeitsreise auf einem Kreuzfahrtschiff miteinander zu verbinden. Das klingt natürlich sehr romantisch, doch eine entscheidende Frage steht hier im Raum:
Ist die Hochzeit auf dem Kreuzfahrtschiff eigentlich rechtlich bindend?
Hier muss man etwas unterscheiden:
Hat sich das Brautpaar bereits vor Antritt der Reise standesamtlich trauen lassen, so ist alles im grünen Bereich und man kann an Bord die kirchliche Hochzeit mit allem Drum und Dran feiern. Hat man allerdings die standesamtliche Trauung noch nicht hinter sich gebracht, so muss man doch einiges beachten.
Eine Möglichkeit besteht darin, unterwegs an Land zu gehen und hier zu heiraten. Allerdings müssen Braut und Bräutigam dann auch alle benötigten Papiere bei sich haben. Oftmals werden solche Komplett-Arrangements vom Veranstalter der Kreuzfahrt angeboten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings auch die Trauung an Bord des Kreuzfahrtschiffes selbst möglich:
Das Schiff muss sich in internationalen Gewässern befinden und unter der Flagge Maltas fahren. Denn nach maltesischen Recht darf dann ein Kapitän die Funktion eines Standesbeamten übernehmen und Trauungen vornehmen.